Kaum eine Form der privaten Altersvorsorge wird so durch den Kakao gezogen, wie die Förderrente, auch Riester-Rente genannt. Ich meine, dass ist nicht in Ordnung.
Grundsätzlich sollte man nicht pauschal urteilen. Und natürlich gilt es einiges zu beachten, wenn man „richtig riestern“ möchte.
Eine alleinerziehende Person mit drei Kindern erhält für eine Rieter-Rente aktuell im Jahr 1.075 EUR an Zuschüssen vom Staat. Die sogenannten Zulagen. Meist genügt es in diesen Fällen, wenn man selbst im Jahr nur 60 EUR einzahlt. Insgesamt fließen so in die Riester-Rente also 1.135 EUR, von denen der Staat 94,7% bezahlt.
Also, wer da noch über die Riester-Rente herzieht, der hat nach meinem Verständnis offensichtlich „nicht mehr alle Tassen im Schrank“.
Ok, jetzt hat nicht jeder drei Kinder und ist alleinerziehend. Es soll zwar Familien geben, die haben noch mehr Kinder. Aber auch mit weniger Kindern rechnet sich die Riester-Rente meiner Meinung nach. Je weniger Zuschüsse fließen, desto höher ist nämlich der Steuervorteil.
Vorausgesetzt man gibt jedes Jahr eine Steuererklärung ab. Und man gibt bei dieser Steuererklärung die eigenen Beiträge für die Riester-Rente an. Dann erhält man dafür auch eine Steuererstattung.
Diese richtet sich nach dem Einkommen und damit also nach dem persönlichen Steuersatz. Außerdem danach, wie hoch die Zuschüsse und der Eigenbeitrag sind. Die alleinerziehende Person mit drei Kindern wird auf ihren Eigenbeitrag von 60 EUR natürlich nicht auch noch eine Steuererstattung erwarten können. Es fließen aber immer mindestens 175 EUR an staatlicher Förderung. Also auch ohne Kinder. Und dazu nochmals die erwähnten Steuererstattungen.
Eine alleinstehende Person ohne Kind und einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 EUR muss monatlich einen Eigenbeitrag von 118,75 EUR einzahlen, um die volle Förderung aus Zulage und Steuererstattung zu erhalten. Dann fließen 175 EUR „Grundzulage“ und eine Steuererstattung von rund 105 EUR. In Summe erhält diese Person also 280 EUR. Bezogen auf seinen Eigenbeitrag sind das rund 19,6%. Ist das schlecht?
Ja, eine Riester-Rente ist im Vergleich zu anderen Rentenversicherungen generell teurer. Das liegt aber an den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese sind nicht von den Versicherungen gestrickt.
Der Gesetzgeber gibt vor, dass bei einer Riester-Rente am Ende mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen rauskommen müssen. Die Versicherungen müssen das Geld also möglichst sicher anlegen, damit das hintenraus auch passt.
Schon die Verwaltung von Riester-Renten ist erheblich aufwändiger als bei einer „herkömmlichen“ Rentenversicherung. Schließlich sollen die Zulagenanträge auch korrekt bearbeitet sein.
Die größten „Kosten“ entstehen meiner Ansicht nach aber an einer ganz anderen Stelle. Denn wenn der Vermittler einer Riester-Rente mit der bloßen Vermittlung seine Arbeit für erledigt betrachtet, muss man sich ja nicht wundern, dass viele der Verträge gar nicht richtig „gepflegt“ werden.
Lässt man den Kunden mit dem jährlichen Wust an Unterlagen allein? Passen die Beiträge noch zur jeweiligen Situation? Sind alle Kinder eingetragen? Hat der Vermittler sich überhaupt für die Frage interessiert, ob der Kunde eine Steuererklärung abgibt?
Hat der vermittelte Vertrag einen gescheiten Rentenfaktor? Mehr dazu unter » Die bessere Altersvorsorge.
Sinn und Zweck der Riester-Rente war und ist die staatlich geförderte Ergänzung der eigenen Rente. Eine Auszahlung als Einmalbetrag ist zwar grundsätzlich möglich. Das wäre aber mit entsprechenden Konsequenzen verbunden, die gut überlegt sein wollen.
Es geht um die Rente. Und genau aus diesem Grund gehört Riester meines Erachtens auch nirgendwo anders hin. Nicht in einen „Riester-Bausparvertrag“. Nicht in einen „Riester-Fonds“ von UnionInvest (Volksbank) oder DEKA (Sparkasse). Und nicht in einen Fonds der DWS.
Der Witz ist dabei nämlich, dass UnionInvest, DEKA und DWS mit einem Großteil des Kapitals am Ende was tun? Sie kaufen davon eine Rentenversicherung.
Eine andere Form der Zulagen-Rente ist übrigens die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt. Hier fließen keine Zulagen. Dafür ist die steuerliche Förderung höher.
Die Basis-Rente wurde für all diejenigen eingeführt, die nicht riestern können. Also diejenigen, die nicht über ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen verfügen. Wie z. Bsp. Selbständige. Aber auch Arbeitnehmer:innen und Angestellte können die Basis-Rente nutzen. Das macht aber erst ab einem gewissen Einkommen Sinn.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Zulagen-Renten, also egal ob Riester oder Rürup, ist der, dass diese in der Regel nicht gepfändet werden können. Sie sind dafür aber auch nicht beleihbar und können ohne erhebliche Verluste auch nicht vorher gekündigt werden.
Das gilt übrigens für alle staatlich geförderten Renten. Die Regelungen stimmen mit denen der gesetzlichen Rente in weiten Teilen überein.
Riester, Rürup, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die gesetzliche Rente sind später mit dem persönlichen Steuersatz wie herkömmliches Einkommen zu versteuern.
Ein Nachteil, den man also nicht nur der Riester-Rente zum Vorwurf machen kann.
Ein unschlagbarer Vorteil von Riester ist aber, dass dies aktuell die einzige Rente ist, die nicht auf eine Witwen- oder Witwer-Rente angerechnet wird. Witwe oder Witwer werden vermutlich die meisten einmal werden. Daher finde ich, dass man das bei all der Kritik nicht verschweigen sollte.
Wer die genannten Nachteile umgehen möchte, muss seine private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung aufbauen. Am Ende ist das ein Rechenspiel, für das man einen verlässlichen Partner braucht.
Auch dabei immer im Fokus: Der garantierte Rentenfaktor – siehe unter » Die besser Altersvorsorge!