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» Vermittler-Typen

Ver­sicherungs­makler:innen die besseren Vermittler?

Meine klare Meinung: JA.

Von den rund 183.000 Versicherungsvermittlern in Deutschland sind rund 131.000 Versicherungsvertreter:innen. (Stand Juli 2023)

Dann folgen rund 46.000 Ver­sicherungs­makler:innen. 

Die Anzahl der sogenannten Versicherungsberater:innen ist mit 325 doch sehr überschaubar.

Der Rest besteht aus einigen anderen "Exoten", die für unsere tägliche Arbeit keine große Relevanz haben.

Mit wem Sie es zu tun haben, können Sie hier im Register der Versicherungsvermittler feststellen.

Was unterscheidet nun diese Vermittler-Typen?

Versicherungsverter:in

Die meisten Versicherungsvermittler:innen sind also Versicherungsvertreter:innen.

Im Handelsgesetzbuch (HGB) steht dazu folgendes:

"Gegenüber dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ist der Vertreter verpflichtet, sich um den Abschluss von Versicherungsgeschäften zu bemühen. Er steht im Lager des Versicherers..."

Anfangs ist man als Versicherungsvertreter:in sicher noch von einer gewissen Unwissenheit geschützt. Man glaubt dem, was einem die Versicherung so erzählt. Wie toll man doch ist. Und was man so alles nur von dieser Versicherung geboten bekommt. Super-Produkte. Supergünstig.

Nach ein paar Jahren reift dann aber die Erkenntnis, dass eben doch nicht alles so super ist. Dass es andernorts bessere Lösungen gibt. Günstigere Produkte. Produkte, die man selbst gar nicht anbieten kann.

Was, wenn ein Kunde plötzlich eine Absicherung haben will, die die eigene Versicherung nun gar nicht so wirklich gut kann?

Als Versicherungsvertreter:in ist es vertraglich nicht erlaubt, zu sagen:

"Das kann meine Versicherung nicht so gut. Geh da mal lieber zu einer anderen."

Das läuft dann eher nach dem Motto:

"Wessen Brot ich ess', dessen Lied ich sing'!"

Klar, man kann sich so manches heute im Internet auch selbst besorgen. Dabei aber auch schnell viel Ärger. Wenn man das Versicherungsdeutsch dann doch nicht so wirklich verstanden hat.

Oder wie soll das im Schadenfall laufen? Darauf hoffen, dass der nette Herr am anderen Ende der Leitung einem wirklich dabei behilflich ist, von seiner Versicherung möglichst anständig entschädigt zu werden?

Die Frage, die man einem Versicherungsvertreter, einer Versicherungsvertreterin schon mal stellen kann, wäre die, warum er oder sie ausgerechnet für diese Versicherung tätig ist.

Bietet diese Versicherung wirklich die beste Lösung für meinen Bedarf? Hat der Versicherungsvertreter, die Versicherungsvertreterin wirklich meine Interessen im Sinn?

Wer kennt das nicht: Da hatte der Versicherungsvertreter doch bis gestern noch gepredigt, die "Blauen" sind die besten. Und plötzlich kommt er daher und behauptet, ab heute sind die "Roten" die besten.

Da darf man dann schonmal fragen, was die wirklichen Beweggründe sind. Vielleicht doch eher die eigenen finanziellen Interessen?

„Der Versicherer muss bei seiner Vertriebstätigkeit gegenüber Versicherungsnehmern stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse handeln.“

So steht es in den aktuellen Richtlinien des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Wie wollen Versicherungsvertreter:innen nun dem bestmöglichen Interesse des Versicherungnehmers entsprechen, wenn die Versicherung nicht die dafür geeigneten Produkte im Angebot hat?

Geht es also wirklich um die Interessen des Kunden, dürfte das als Ver­sicherungs­makler:in eindeutig besser möglich sein.

Ver­sicherungs­makler:in

"Ver­sicherungs­makler:innen haben keinen festen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft, sondern arbeiten im Auftrag ihrer Mandanten." 

"Seine bzw. ihre Aufgabe besteht u.a. darin, für die Mandanten aus der Vielzahl der am Markt angebotenen Versicherungsprodukte die passende Versicherung herauszufinden und diese zu vermitteln."

"Ein Ver­sicherungs­makler findet sich in einer rechtlich  ähnlichen Situation wie ein Steuerberater oder Rechtsanwalt. Laut einem Urteil des Bundegerichtshofes (BGH) vom 22. Mai 1985 (Az.: Iva ZR 190/83) ist der Makler als Sachwalter des Mandanten definiert."

"Er ist demnach also unabhängiger Finanzberater, muss die Interessen des Kunden wahrnehmen und kann haftbar gemacht werden."

Schon diese wenigen Zitate aus dem Internet, lassen leicht erkennen: Ver­sicherungs­makler:in ist etwas ganz anderes als Versicherungvertreter:in. 

Nobody is perfect. Das gilt natürlich auch für uns. Aber wir verfügen doch über ein erheblich umfassenderes Produktportfolio zahlreicher Versicherer. Daraus können wir zumindest versuchen, das Bestmögliche zu finden. Sehr oft handelt es sich dabei um Deckungskonzepte, die Versicherungsvertreter:innen und damit auch deren Kunden gar nicht zur Verfügung stehen.

Bei unseren Gesprächen geht es in erster Linie denn auch eher nicht darum, ob wir den gewünschten Versicherungsschutz besorgen können. Vielmehr geht es um das Zwischenmenschliche. Schließlich sollen sich beide Seiten aufeinander verlassen können und sich verstehen. Eine passende Lösung dürfte sich dann (fast) immer finden.

Darüber hinaus dürfen wir unseren Mandanten aktiv bei der Schadenregulierung helfen. Ein ganz wesentlicher Aspekt der Zusammenarbeit.

Denn Versicherungsvertreter:innen daürfen nicht dabei behilflich sein, wenn die Versicherung, aus welchen Gründen auch immer, im Schadenfall nicht so reguliert, wie das dem Kunden eigentlich zusteht. 

Aus meiner eigenen Tätigkeit als Versicherungsvertreter könnte ich von so manchen Fällen berichten, in denen ich von meiner Versicherung in die Schranken gewiesen wurde, wenn ich mich nach deren Auffassung zu sehr in die Schadenregulierung "eingemischt" hatte. 

Das ist nun nicht mehr der Fall.

Versicherungsberater:in

Versicherungsberater werden auch oft als Honorarberater bezeichnet.

Versicherungsberater:innen arbeiten also gegen ein entsprechendes Honorar. Einer Beratungsgebühr, ähnlich einem Anwalt.

Sogenannte Verbraucherschützer äußern immer wieder die Meinung, dass sei die "verbraucherfreundlichste" Form der Vermittlung. Versicherungsvertreter:innen und Ver­sicherungs­makler:innen seien "provisionsgierig" und würden dabei unnötige Produkte vermitteln. Versicherungsberater:innen sind dagegen nicht auf Vertragsabschlüsse angewiesen.

Aber genau darin sehe ich das Problem!

Versicherungsberater:innen kosten auch dann Geld, wenn der Kunde nichts abschließt. Sie werden für Ihre Beratung bezahlt. Am Ende also für das Äußern ihrer Meinung. Denn wer kann schon garantieren, dass seine Empfehlung am Ende des Tages tatsächlich die beste war. Auch wenn der Kunde nicht zufrieden ist; egal, das Honorar ist fällig.

"Fünf Gutachter, fünf Meinungen"! Soll das beim Versicherungsberater anders sein?

Nach meinen Erkenntnissen ist die Idee der Versicherungberatung daraus entstanden, dass Versicherungsvertreter:innen und sicher auch Ver­sicherungs­makler:innen keine Lust mehr hatten, zu beraten, aber eben nur dann etwas zu verdienen, wenn der Kunde auch etwas abschließt. Wie schön, endlich auch schon für's "Quatschen" bezahlt zu werden. Egal ob es zu einer Vermittlung kommt.

Provisionsbasierte Vermittlung ist meiner Meinung nach die erheblich "fairere" Form. Kosten fallen erst dann an, wenn die Arbeit des Vermittlers erfolgreich ist. Wenn also der Mandant den Rat des Vermittlers für gut erachtet und es zum Abschluss eines Geschäftes kommt. Z. Bsp. zum Abschluss einer Versicherung.

Kosten für die Beratung fallen dabei in der Regel nicht zusätzlich an. Diese sind normalerweise in den Versicherungsbeiträgen enthalten.

In Einzelfällen können auch wir für ein gesondert zu vereinbarendes Honorar tätig werden. Z. Bsp. wenn wir uns um Verträge oder Schäden kümmern, mit denen wir ansonsten nichts zu tun haben. Für die wir also sonst keine Vergütung erhalten. Denn auch wir leben letztlich davon, dass unsere Arbeit entlohnt wird. Klar.

An der Stelle kann ich dann schon verstehen, wie die Idee entstanden ist, sich für die reine Beratung bezahlen zu lassen. Es soll ja Menschen geben, die sich z. Bsp. gerne im Reisebüro von Spezialisten beraten lassen. Danach wird die Reise dann 50 EUR billiger im Internet gebucht.

Aus dem gleichen Grund bekommt man heutzutage auch in einer Kfz-Werkstatt nur noch sehr selten einen kostenlosen Kostenvoranschlag. Die Leute dort wissen nämlich, dass die Reparatur am Ende gar nicht bei ihnen durchgeführt wird. 

Darüber kann man nun denken wie man will. Auch ich durfte diese Erfahrung schon machen. Trotzdem bleibe ich dabei, dass die provisionsbasierte Vermittlung aus Sicht des Mandanten die ehrlichere Form ist. Die Entlohnung einer erfolgreichen Arbeit.

Man stelle sich mal vor, wir müssten auch beim Rechtsanwalt nur dann etwas bezahlen, wenn dessen Tätigkeit zum Erfolg führt. Stattdessen soll jetzt auch die Beratung in Versicherungsfragen etwas kosten, ohne dass man am Ende etwas abschließt? Oder gerade, weil man nichts abschließt?

Was ist daran "verbraucherfreundlicher"?

Jedenfalls habe ich bei den diversen Einladungen zum Thema Honorarberatung noch nie gehört, es gehe darum für den Kunden günstiger und/oder verbraucherfreundlicher zu sein. Stattdessen wird nach "neuen Wegen" gesucht, um mehr Umsatz und Gewinn zu machen. Das kann am Ende aber für den Verbraucher nicht billiger werden.

Bitte nicht falsch verstehen: Auch ich muss letztlich für meine Arbeit entlohnt werden. Aber Geld stand bei mir nie an erster Stelle. Wenn dem so wäre, könnte ich noch heute als "Söldner" der Generali tätig sein. Mein Abschied als Versicherungsvertreter war dagegen eine sehr, sehr teure Angelegenheit.

Schwarze Schafe gibt es sicher bei jeder Form der Versicherungsvermittlung. Unterstellen wir aber nun, dass nicht jeder ein "Gauner" ist und nur auf seine Provision schielt, halte ich den Ver­sicherungs­makler, die Ver­sicherungs­maklerin für die beste, die fairste Lösung.